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  • AutorenbildUdo Güdemann

Neuer harter Lockdown ab Mittwoch, den 16.12.2020

Die wichtigsten neuen Corona-Regeln im Überblick

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Friseure müssen schließen


Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, da in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar sei. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

Private Treffen weiterhin mit maximal fünf Personen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu beschränken, in jedem Fall auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten: Ein Haushalt plus vier Personen

Für Weihnachten werden die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - leicht gelockert. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind Treffen eines Hausstandes mit vier weiteren Personen (wiederum zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre) möglich. Diese vier Personen dürfen allerdings nur aus dem engsten Familienkreis kommen: "Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige", auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Bund und Länder appellieren an die Bürger, in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen die Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.


Alkohol im öffentlichen Raum verboten, "To Go"-Essen bleibt erlaubt

Ab Mittwoch ist es verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Verstöße dagegen werden mit Bußgeld belegt. Essenslieferung und -abholung für zu Hause bleibt weiter möglich. Untersagt ist, das Essen vor Ort zu verzehren.

Böller werden an Silvester verboten

Am Silvester- sowie am Neujahrstag wird bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot" umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden.

Möglichst keine Schul- und Kitabesuche Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Schulen werden dazu geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Distanzlernen und eine Notbetreuung werden angeboten. Ausnahmen, beispielsweise für Abschlussklassen, sind möglich. In einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder Urlaub zu nehmen. Ab sofort Pflichttests in Alten- und Pflegeheimen In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen werden nun Pflichttests eingeführt. "Mehrmals pro Woche" sollten die Tests stattfinden, sagte Merkel. Die Alten- und Pflegeheime benötigten eine besondere Beachtung. Außerdem will der Bund diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests unterstützen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests für Besucher verbindlich werden. Reisen möglichst vermeiden Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt. Gottesdienste nur stark eingeschränkt Gottesdienste sind nur zulässig, wenn 1,5 Meter Mindestabstand gewahrt ist und Masken getragen werden. Gemeindegesang ist untersagt. Bei zu hohen erwarteten Besucherzahlen ist eine Anmeldung erforderlich.

Quelle: ntv.de, ysc/hek/fni/dpa/AFP

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